Sanktionen sind Strafen, mit denen Unrecht ausgeglichen werden soll. Strafen gegen Personen können gemäss rechtsstaatlichem Verständnis nur dann verhängt werden, wenn jemand tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Darüber, wann und in welchem Ausmass das für Entscheider/innen und Ausführende in staatlichen Organisationen gilt, mag es unterschiedliche Auffassungen geben.
In jedem Fall unrechtmässig ist die kollektive Bestrafung der Bevölkerung. Nur weil jemand eine Staatsangehörigkeit besitzt, kann er nicht für Handlungen «seines» Staates verantwortlich gemacht werden. Viele der Sanktionen gegen Russland treffen die Zivilbevölkerung und verstossen damit gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Darum gehören Reiseerschwernisse genauso geächtet wie Sanktionen, von denen Privatpersonen, Kulturschaffende oder Sportlerinnen und Sportler betroffen sind. Darum fordert die Gesellschaft Schweiz-Russland die Aussetzung dieser Sanktionen. Sébastien Gissler
29.07.2024 Die westliche Perspektive auf Russland ist stark verzerrt und lässt wichtige historische und kulturelle Aspekte ausser Acht. Jüngste Ereignisse werden einseitig dargestellt und missbraucht, um Sanktionen zu rechtfertigen und ein grotesk vereinfachtes Bild des 'Gegners' zu zeichnen. Ernst Laub
29.01.2024 Wer annektieren darf... und wer nicht? Israel durfte - ohne dafür sanktioniert zu werden - die Golan-Höhe kriegerisch erobern und annektieren. Die Türkei durfte - ohne dafür sanktioniert zu werden - Nord-Zypern kriegerisch erobern und annektieren. Russland organisierte eine Volksbefragung in der vorwiegend russischsprachigen Krim und wurde dafür von der sogenannten «Völkergemeinschaft» sanktioniert. Thomas Schweizer
16.01.2024 Die Sanktionen gegen Russland sind der falsche Weg. Die Schweiz soll neutral sein. Sie soll nicht USA-Politik hörig sein. Man soll mal unser Volk aufklären über die korrupten Machenschaften der Biden-Leute! Hans Meier
03.01.2024 Ich finde es absolut erniedrigend, wie sich der Bundesrat über den Volkswillen erhoben hat und gegen die Verfassung Sanktionen gegen Russland verfügt hat! Die schweizerische Neutralität aufgrund ausländischer Forderungen aufzugeben, sehe ich als schweres Verbrechen. Für mich ist Bundesrat Cassis ein medizinisches Wunder, noch nie hatte ich vorher einen Mann ohne Rückgrat aufrecht gehen sehen. Martin Diggelmann
03.01.2024 Die systematische Sanktionierung gegen eine Vielzahl russischer Staatsangehörigen in Russland und im Ausland stellen eine Kollektivstrafe dar, die in sehr vielen Fällen völlig Unschuldige trifft, die mit dem Krieg in der Ukraine nichts zu tun haben. Die Sperrung von Konti und die Verweigerung der Abwicklung von Finanzdienstleistungen stellt eine massive Beeinträchtigung der persönlichen wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit dar und ist eine klare Verletzung des Artikels 12 der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO» vom 10.12.1948 und des «Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» der UNO vom 3.1.1976. Diese Vereinbarungen wurden von der Schweiz ratifiziert. |
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