Gemäss der Verordnung der Russischen Föderation vom 01.08.2020 Nr. 1997-р «Über die Ergänzung der Liste der ausländischen Staaten, die durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 16. März 2020 genehmigt wurden», nimmt die Konsularabteilung der Russischen Botschaft in der Schweiz die Ausstellung von Visa an ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz wieder auf, welche über das entsprechende Dokument der zuständigen Schweizer Behörden (Genehmigung der Kategorien B, C, L) verfügen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Regeln für die Einreise in die Russische Föderation, sowie der Einschränkung für den Besuch der Konsular Abteilung (https://switzerland.mid.ru/consular-section), wenden Sie sich bitte an das Russische Visazentrum, um Ihren Visaantrag zu stellen.
Dieses Verfahren ist nur vorübergehend und wird sobald überarbeitet, wenn sich die Situation mit der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion ändert.
Einreisebestimmungen in die Russische Föderation
Gemäss dem Beschluss des Sanitätsoberarztes der Russischen Föderation vom 27. Juli 2020 Nr. 22 wurden 14-tägige Quarantänemassnahmen für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die nach Russland reisen, aufgehoben.
Die oben genannten Bürger müssen beim Einsteigen in das Flugzeug nach Russland, auch bei einer Transitreise, über ein negatives Labortestergebnis für COVID-19 durch PCR-Methode in russischer oder englischer Sprache verfügen und vorweisen.
Diese Informationen erfolgen ohne Gewähr. Wir empfehlen, sich vor der Reise mit der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Bern, der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter verbindlich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.